Liebe Studierende,
die bundesweit einheitliche Antragstellung zur Auszahlung der Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro wird
ab 15. März 2023 für alle Antragsberechtigten möglich sein. Voraussetzung ist, dass Sie am 1. Dezember 2022 an einer Hochschule eingeschrieben waren und Ihren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland zum genannten Stichtag hatten.
Ab dem 09. März 2023 erhalten Sie hier über Ihr eCampus-Portal automatisch Ihre individuellen Zugangsdaten, die Sie für den Antrag benötigen. Bitte informieren Sie sich regelmäßig hier in Ihrem Portal.
Sollten Sie bereits nach dem 01.12.2022 exmatrikuliert worden sein, haben Sie bis zum 30.09.2023 weiterhin Zugriff im eCampus über Ihren Hochschulaccount. Bei Problemen schreiben Sie bitte eine E-Mail an
Stud.Info (at)hszg.de.
Hinweise zu Zugangscode und PIN im eCampus-Portal
Handout Beantragung der Energiepreispauschale (Flyer)
Weitere Informationen über die Einmalzahlung erhalten Sie unter
www.einmalzahlung200.deoder über die zentral geschaltete Info-Hotline
+49 800 2623 003.
Bei Problemen im Rahmen der Antragstellung finden Sie die FAQ unter
www.einmalzahlung200.de/faq.